Garantie

Wir gewähren eine Garantie von 5 Jahren, was weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 2 Jahren hinausgeht. Das von uns erreichte Qualitätsniveau macht dies möglich.

Die Garantie erstreckt sich auf alle von uns angefertigten Füllungen und prothetischen Arbeiten und beinhaltet eine kostenlose Reparatur oder Neuanfertigung.

Unbedingte Voraussetzung sind regelmäßige Kontrollen und professionelle Zahnreinigung in unserer Praxis, die Intervalle werden von unserem Fachpersonal festgelegt.

Verschleißteile und nötige Serviceleistungen, wie z.B. Unterfütterungen sind nicht in der Garantie enthalten.

Schäden die durch unsachgemäße Handhabung und Pflege oder durch Verschulden Dritter oder durch Unfälle entstehen, sind nicht in der Garantie enthalten.

Die Garantie entfällt, wenn der Schaden nicht sofort beanstandet wird und durch die Verzögerung weiterer Schaden entstanden ist.